(ÖWR Tauchlehrer **)
(Tauchausbilder 3. Stufe)
Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).