Teilnahmeberechtigt am Kurs sind alle Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung. An der ÖWR-Schnorchelausbildung dürfen nur Personen teilnehmen, die aufgrund von ärztlichen Untersuchungen für tauchtauglich befunden wurden. Der Gültigkeitszeitraum des Tauchtauglichkeitsattestes muss den gesamten praktischen Kursteil abdecken und darf nicht älter als ein Jahr sein. Teilnehmer am Kurs für den Schnorchelschein 1. Stufe müssen Schwimmkenntnisse nachweisen und das 9. Lebensjahr vollendetet haben. Die Schnorchelkurse können aufeinander aufbauen, vor der Prüfungsabnahme für den Schnorchelschein 2. Stufe müssen die Teilnehmer jedoch im Besitz des ÖWR-Helferscheines sein.